Versicherungsbetrug | Versicherungsdetektive in Hamburg


Versicherungsbetrug ist eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Abgesehen vom zivilrechtlichen Aspekt der Schadensersatzforderung besteht folglich auch strafrechtliche Relevanz.


Lassen Sie sich von den Versicherungsdetektiven der Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg beraten und bei der Aufklärung von Versicherungsbetrug unterstützen: 040 4223 6960.


Vorsätzliche Täuschung zur Erlangung eines Vorteils


Versicherungsbetrug tritt in vielfältigen Formen auf und zieht sich durch alle Gesellschaftsschichten. Es handelt sich hierbei um eine vorsätzliche Täuschung des Arbeitgebers, der Versicherungsgesellschaft oder von Verkehrsteilnehmern (z.B. bei absichtlich herbeigeführten Unfällen). Versicherungsbetrug gehört – wie schon der Name verrät – zum Straftatbestand des Betruges, eine Aufdeckung durch die Detektive der Aaden Detektei Hamburg hat daher automatisch Vertragswidrigkeit zur Folge und zieht Schadensersatzansprüche des Geschädigten nach sich.


Varianten des Versicherungsbetrugs


  1. Bei einem fingierten Schaden besteht keine Leistungspflicht der Versicherung, da die Versicherung lediglich bei einem tatsächlichen Schaden leisten muss und ein Versicherungsfall nicht eingetreten ist. 
  2. Bei einer Umdefinition eines realen Schadensereignisses, für das kein Versicherungsschutz besteht, existiert ebenfalls keine Leistungspflicht der Versicherung. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Versicherungsnehmer falsche Ereignisumstände meldet und den Eintritt eines versicherten Ereignisses vortäuscht (§ 263 Abs. 3 Nr. 5 StGB).
  3. Bei einer Übertreibung eines Schadensereignisses handelt es sich zwar um einen versicherten Schaden, doch wird hier vorgetäuscht, dass der Schaden höher als der tatsächlich entstandene sei.

Versicherungsdetektiv Hamburg | Wirtschaftsdetektei Hamburg | Detektiv Hamburg