Erbenermittlung | Genealogen aus Hamburg


Die Spamordner vieler Email-Postfächer sind voll davon: Kontaktaufnahmen Wildfremder zu angeblichen Erben eines "Millionenvermögens", das der Empfänger einem entfernten Onkel aus Uganda zu verdanken habe oder auch einem reichen, kinderlosen Milliardär, der ihn "zufällig" für das Erbe ausgewählt haben soll, etc. Mit dieser Masche wird versucht, den überraschten vermeintlichen Erben eine "Bearbeitungsgebühr" und eine Erbbeteiligung in Höhe von mehreren Tausend Euro für den Aufwand der Erbenermittlung aus der Tasche zu ziehen. Natürlich existiert in Wahrheit weder das Erbe noch der angebliche Absender der Nachricht. Die Aaden Detektei Hamburg hingegen führt reale Erbenermittlungen durch; hierbei gibt es zwei Grundszenarien:

  • Der Erbberechtigte ist unbekannt, sodass seine Identität durch eine genealogische Recherche  ermittelt und seine Erbberechtigung legitimiert werden muss.
  • Der Erbberechtigte ist bekannt, jedoch unbekannt verzogen, sodass seine Erreichbarkeit ermittelt werden muss. 

Ist dem Nachlassgericht zu einem Erbe keine erbberechtigte Person bekannt, findet das Fiskuserbrecht Anwendung: Die Erbmasse kommt dem Staat zu und die tatsächlichen Erben gehen – freilich unbewusst – leer aus. Entsprechend bedeutsam ist die Tätigkeit professioneller Erbenermittler in Deutschland, denn ohne sie würden Jahr für Jahr tausende von Erbschaften verloren gehen.

 

Sollten Sie uns als Nachlasspfleger mit der Ermittlung von Erbberechtigten beauftragen wollen, wenden Sie sich vertrauensvoll an die bundes- und weltweit tätige Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH. Ebenso sind wir Ihnen gern behilflich, wenn Sie glauben, erbberechtigt zu sein, und hierüber einen gerichtsfesten Nachweis benötigen: 040 4223 6960.


Wer sind die Auftraggeber von Erbenermittlern?


Bis auf wenige Ausnahmen werden unsere Hamburger Genealogen durch zwei verschiedene Arten von Klienten beauftragt. Zum einen sind das Privatpersonen, die noch zu Lebzeiten Verwandte wiederfinden, einen eigenen Erbanteil mit der nicht bedachten verschollenen Schwester teilen oder ihre Erbberechtigung gerichtsverwertbar nachgewiesen haben möchten.

 

Zum anderen werden wir für Nachlasspfleger tätig, die nach § 1960 BGB von Nachlassgerichten bestellt werden, das Erbe zu verwalten, bis ein Erbe gefunden bzw. die Akte eingestellt wird. Besonders wichtig sind unsere Einsätze, wenn bereits ein Erbscheinantrag gestellt wurde, in dem die Erbfolge nicht eindeutig nachgewiesen werden kann. Denn dann werden weitere Erben nach § 352d FamFG "Öffentliche Aufforderung" per Ausschreibung gesucht, damit sie ihren Anspruch und ihr Erbrecht geltend machen können. In solchen Fällen besteht unsere wichtigste Aufgabe darin, die Erben innerhalb der vom Nachlassgericht nach den geltenden Vorschriften festgelegten Frist, gesetzlich mindestens sechs Wochen, zu finden, weil nach Ablauf dieser Zeit der angebliche Erbe auch ohne direkten Erbfolgenachweis erben kann. Im schlimmsten Fall kann es also dazu kommen, dass ein Betrüger ein Vermögen erbt, das ihm nicht zusteht.


Kosten einer Erbenermittlung | Vergütung


Als Vergütung für eine erfolgreiche Erbenermittlung stellt unsere Hamburger Privatdetektei in der Regel nicht unsere allgemeinen Honorarsätze in Rechnung, sondern einen branchenüblichen und gerichtlich bestätigten Anteil der Erbsumme. Die genauen Konditionen sind dabei fallabhängig und werden nach individueller Absprache festgelegt. Kostenschuldner sind im Allgemeinen die Erben. Das Gute: Für sie existiert kein Risiko, denn unsere Rechnung muss von ihnen erst dann beglichen werden, wenn sie die Erbschaft tatsächlich erhalten haben. Für uns hingegen besteht die Gefahr, dass kein ermittelbarer Erbe existiert und wir somit "für lau" arbeiten.

 

Die Erbfolge lässt sich durch genealogische Ermittlungen eruieren, während Adressermittlungen ohnehin zu den Standardleistungen der Aaden Detektive Hamburg zählen. Nicht selten kommt es dabei sogar zu einer Familienzusammenführung, wenn ein lang verschollen geglaubter Neffe ermittelt wird und so seine Familie wiedersehen kann.


Erbenlegitimierung durch Aaden Detektei Hamburg


Erbenermittlungen beinhalten im Kern stets zwei Schritte:

  1. die Suche nach namentlich bekannten oder unbekannten Erbberechtigten,
  2. die Legitimierung einmal gefundener Erbberechtigter.

Allerdings kann Schritt 2 auch unabhängig von Schritt 1 erfolgen, nämlich dann, wenn eine Person Erbansprüche anmeldet, deren Legitimierung von anderen Personen aus der Erbfolge oder auch vom Nachlassverwalter angezweifelt wird. Der Auftraggeber unserer Erbenermittler aus Hamburg kann dann sowohl der Angezweifelte als auch der Zweifelnde sein. Solche Fälle treten häufig auf, wenn der Erbe oder die Erbin seit langer Zeit keinen Kontakt mehr mit der Familie hatte bzw. sogar gänzlich unbekannt ist und einzelne Miterben/Familienmitglieder befürchten, einem Betrüger zum Opfer zu fallen. Vereinzelt versuchen Erbbetrüger, durch Fälschungen und Falschangaben Legitimierungen zu erlangen und sich auf diese Weise Erbmasse zu erschleichen. Unsere Erfahrung hilft uns dabei, die notwendigen Legitimationsbelege bzw. Beweise für einen Betrugsversuch aufzuspüren. Zu den typischsten genealogischen Nachweisen zählen Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden oder auch Archivunterlagen wie Stammbäume.

 

Als potenziell Geschädigter sollte man dann schnell reagieren, um vor dem endgültigen Antritt des Erbes ausreichend Beweise für die Schuld oder Unschuld des vermeintlichen Erben zusammenzutragen. Denn ist das Erbe einmal ausgezahlt, wird ein professioneller Betrüger nicht lange zögern, Gelder und Wertgegenstände zu transferieren bzw. an unbekannte Orte zu verbringen, sodass etwaige spätere gerichtliche Rückforderungen ins Leere laufen. Unsere Hamburger Erbendetektive werden zeitnah und diskret aktiv.


Testament; Erbermittler Hamburg, Erbenermittlung, Erbendetektiv, Genealoge Hamburg
Ein Todesfall ohne Testament, ein Testament ohne lebende Erbberechtigte, ein Erblasser ohne bekannte Verwandte – es gibt zahlreiche Fallkonstellationen, die professioneller Erbenermittlungen bedürfen.

Deutschland- und weltweite Vernetzung der Aaden


Durch die besonders gute Vernetzung der Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH mit Betriebsstätten in acht verschiedenen deutschen Großstädten in sieben Bundesländern – von München bis Berlin Leipzig bis Köln – sind wir stets ortsungebunden in der Lage, kurzfristige Überprüfungen an Wohnadressen oder auch in lokalen Archiven und Ämtern durchzuführen. Diese geografische Flexibilität gewährleistet ferner, dass nach Eingang neuer Informationen an anderen Orten weitergesucht und -recherchiert werden kann. Während andere Detekteien und Erbermittler häufig mit langen Fahrtzeiten und hohem Zusatzaufwand (längerer Aufenthalt, Hotelkosten, Ortsunkenntnis etc.) zu kämpfen haben, können unsere Hamburger Detektive einfach die Kollegen an anderen Standorten "briefen" und mit der unmittelbaren Weiterführung der Suche betrauen – ohne Zeitverlust und Extra-Kosten.

 

Als professionelle Wirtschaftsdetektei profitiert die Aaden ferner von einem intensiv gepflegten Kontaktnetzwerk an Informanten im In- und Ausland, das zu unserer hohen Erfolgsquote beiträgt. Gern sind wir gefundenen Erben im Bedarfsfall auch dabei behilflich, den Erbscheinantrag zu erstellen und zu beurkunden, sodass viel Zeit und Mühe auf allen Seiten gespart werden kann.


Auf der Suche nach Erben und ihrer Legitimation


Sollten Sie, ob nun als Privatperson oder als Nachlassverwalter, auf der Suche nach Erbberechtigten sein, so können Sie sich jederzeit kostenfrei mit der Aaden Detektei Hamburg in Verbindung setzen. Wir beraten Sie am Telefon oder persönlich über mögliche Vorgehensweisen, die Erfolgsaussichten und unsere Honorare. Durch Recherchen in Standesämtern, Bürgerbüros und weiteren Behörden, On- und Offline-Ermittlungen in genealogischen Verzeichnissen oder auch sozialen Netzwerken sowie durch Befragungen von Verwandten, Bekannten, Nachbarn und Kollegen geben wir unser Bestes, ein gerichtsfestes Ermittlungsergebnis zu erzielen.

 

Kontaktieren Sie uns zu unseren Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr) unter der folgenden Rufnummer: 040 4223 6960.