Theoretisch existiert im deutschen Recht die Schuldfrage bei Ehebruch nicht mehr, in der Praxis orientieren sich viele Richter bei der Festlegung von Unterhalts- und Sorgerechtsansprüchen dennoch weiterhin daran, wer wem zuerst ehebrüchig wurde. Die Ehe ist auch ohne schriftlich ausformulierten Ehevertrag ein Vertrag, der natürlich Pflichten mit sich bringt. Laut § 1353 BGB tragen Ehepartner füreinander Verantwortung. Diese Verantwortung endet nicht automatisch mit der Scheidung der Ehe.
Bei der Klärung der Unterhaltsansprüche der Partner gegeneinander ist die Schuldfrage ein wichtiges Argument, weswegen der Einsatz von Privatdetektiven auch dann noch sinnvoll ist, wenn Sie sich schon sicher sind, dass Ihr Ehepartner Sie betrügt. Denn die gerichtsfesten Beweise unserer Hamburger Detektive dienen Ihnen als Nachweis in der Schuldfrage.
Während Schleswig-Holstein mit rund 24 Scheidungen auf 10.000 Einwohner pro Jahr bundesweit den ersten Platz einnimmt, ist unsere Hansestadt mit gerade einmal 18 Scheidungen das Schlusslicht (2013) – der Hauptgrund liegt allerdings darin, dass Hamburg auch bei den Eheschließungen auf dem vorletzten Platz liegt (weniger gibt es nur in Berlin). In vielen Fällen ist Untreue der Hauptgrund, sich scheiden zu lassen. Während des Scheidungsverfahrens steht einer Seite oftmals Trennungsunterhalt zu.
Der betrogene Ehepartner muss darlegen, dass er an einer Fortsetzung der Ehe interessiert war und das Scheitern der Ehe nicht in seiner Verantwortung lag. Womöglich kann der Verwandten- und Bekanntenkreis bestätigen, den untreuen Ehepartner mit seiner/ihrer Affäre gesehen zu haben, doch diese Aussagen sind subjektiv, da eine persönliche Beziehung zum betrogenen Ehepartner vorliegt und somit kaum von Neutralität und Objektivität gesprochen werden kann. Die Detektive der Aaden Detektei Hamburg können die Untreue des Ehepartners durch Observation (Personenüberwachung) des Betreffenden objektiv und gerichtsfest dokumentieren und somit die Schuldfrage klären: info@aaden-detektive-hamburg.de. Im Idealfall sollten Sie unsere Hamburger Detektive natürlich beauftragen, bevor es zur Trennung kommt, da sich der nachträgliche Nachweis deutlich schwieriger gestaltet.
Neben der Schuldfrage ist auch festzustellen, wer wem nach der Scheidung wie viel Unterhalt zahlen muss. Hierbei gilt zu eruieren, ob der Ex-Partner eventuell über mehr Einkommen verfügt, als er vor dem Familiengericht angibt, um damit die Unterhaltsverpflichtung zu reduzieren. Oder im Umkehrfall, ob er mehr zahlen soll, als er muss, weil der Ex-Partner eine neue Beziehung oder eine Nebentätigkeit nicht angibt. Unsere Privatdetektive aus Hamburg recherchieren auch in diesen Fällen Ihre Ansprüche und geben Ihnen rechtsverwertbare Beweise an die Hand: 040 4223 6960.