Die Thematiken Wettbewerbsverbot und Wettbewerbsbetrug stellen eine der häufigen Schnittstellen zwischen Mitarbeiterüberwachungen und Ermittlungen in Fällen von Wirtschaftskriminalität dar. Mittels Observationen, Testkäufen, legendierten Befragungen oder auch Mitarbeitereinschleusungen erbringen die Aaden Wirtschaftsdetektive Hamburg gerichtsfeste Nachweise: 040 4223 6960.
Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist es dem Arbeitnehmer grundsätzlich nicht gestattet, in Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber zu treten, d.h. auch nicht in Nebentätigkeit für Konkurrenzunternehmen zu arbeiten. Verstößt der Arbeitgeber gegen dieses Verbot, macht er sich der unerlaubten Nebentätigkeit schuldig und kann bei entsprechendem Nachweis durch die Wirtschaftsdetektive der Aaden Detektei Hamburg fristlos vom Arbeitgeber gekündigt werden. Auch eine Schadensersatzforderung des Unternehmers und natürlich die Unterlassungsaufforderung sind in vielen Fällen gerechtfertigt.
Denn in besonders dreisten Fällen, in denen der Arbeitnehmer massiv gegen seine Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber verstößt, kommt es sogar dazu, dass der Mitarbeiter in nicht genehmigter Nebentätigkeit Aufträge des eigentlichen Arbeitnehmers an den Mitbewerber oder sogar an sich selbst weiterleitet. Das kann schon beim Maurer beginnen, der dem Kunden gegenüber das ihm bekannte Angebot seines Chefs unterbietet und den Auftrag in seine eigene Tasche wirtschaftet – nicht selten schwarz.
Was mancher nicht weiß: Beim Wettbewerbsverbot während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene automatische Nebenpflicht des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag. Diese Nebenpflicht bedarf keiner ausdrücklichen Ausführung im Vertrag.
Die Detektive der Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg beraten Sie gerne zu diesen und weiteren Themen: info@aaden-detektive-hamburg.de.