Videoüberwachung in Hamburg


Für die Installation einer gesetzlich zulässigen Videoüberwachungsanlage sowie die gerichtsverwertbare Auswertung des Bildmaterials stehen Ihnen unsere Sicherheitsspezialisten der Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg gern mit Rat und Tat zur Seite: 040 4223 6960.


Kameraüberwachung von Mitarbeitern?


Die Videoüberwachung in Betriebsräumen ist strengen gesetzlichen Vorgaben unterworfen, an die sich jeder Arbeitgeber halten sollte, um einen Verstoß des im Grundgesetz (GG) verankerten Persönlichkeitsrechts auszuschließen. U.a. verfügt jeder Mensch in Deutschland über das Recht am eigenen Bild. Im Falle einer Bildaufzeichnung im Firmengebäude oder auf dem Firmengelände wird dieses Recht notwendigerweise beschnitten, weshalb vorab in fast jedem Fall von Bildüberwachung Hinweise darauf zu erfolgen haben. Das heißt, dass Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten u.a. Personen bereits beim Betreten des Hauses davon Kenntnis erhalten müssen, dass das Firmengelände/-gebäude dauerhaft videoüberwacht wird. Folglich werden Straftäter ihre Taten nicht im Bereich sichtbarer Kameraüberwachung ausführen, weshalb hierdurch kein Nachweis erfolgen kann.

 

Letztlich bleibt also nur eine versteckte Videoinstallation zur Beweisführung. Diese wiederum ist nur dann statthaft, wenn sie temporär und verhältnismäßig ist und kein milderes Mittel wie Observationen durch unsere Detektive aus Hamburg oder Betriebseinschleusungen Erfolg bringen können.


Weitere rechtliche Grenzen von Videoüberwachung


Eine Videoüberwachung ist nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) also – wie erwähnt – nur insofern als notwendig, weil verhältnismäßig, anzusehen, wenn es keine andere Möglichkeit der Überwachung gibt. Und selbst dann gibt es Einschränkungen, denn eine Überwachung von Sozialräumen wie Toiletten, Dusch- und Umkleideräumen verstößt gegen das Recht auf Intimsphäre. Ebenso dürfen mittels der eingesetzten Überwachungstechnik keine Audioaufnahmen erstellt werden, da diese laut § 201 StGB das höchstpersönliche Recht auf die Vertraulichkeit des Wortes verletzen.


Unsere qualifizierten Sicherheitsexperten der Aaden Detektei Hamburg beraten Sie gern, welche Überwachungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen geeignet sind: info@aaden-detektive-hamburg.de.


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Videoüberwachung ist an zahlreiche rechtliche Restriktionen geknüpft. Lassen Sie sich von den Sicherheitsexperten der Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg über "saubere" Lösungen beraten.

Videoüberwachung in Privaträumen


In Privaträumen sind die Vorgaben für Kameraüberwachung teils noch schärfer: Der Europäische Gerichtshof verurteilte im Dezember 2014 einen Hausbesitzer zu einem Bußgeld, weil er sein Grundstück per Kameraüberwachung gesichert hatte, da bereits zwei Mal bei ihm Fensterscheiben eingeschlagen worden waren. Ein Einbrecher wurde anhand der Aufzeichnung identifiziert und verurteilt. Jener Täter zeigte im Gegenzug den Hausbesitzer an, da er ihn (den Täter) unrechtmäßig gefilmt habe – und erhielt vor dem Europäischen Gerichtshof Recht! So dürfe der Hausbesitzer zum einen nicht das komplette Grundstück überwachen, da auch vorbeigehende Menschen auf der Aufzeichnung zu sehen sein könnten, zum anderen muss er an der Grundstücksgrenze bereits auf die Videoüberwachung hinweisen. Der Europäische Gerichtshof argumentiert, dass der Einbrecher von seinem Vorhaben abgesehen hätte, wenn die Warnschilder bzgl. der Videoüberwachung angebracht gewesen wären, da sich kein Täter freiwillig filmen lassen würde.


Richtig so oder absurd? Das zu entscheiden, ist nicht Aufgabe unserer Detektive aus Hamburg – jeder muss sich seine eigene Meinung dazu bilden.