Lohnfortzahlungsbetrug: Fallbeispiel der Aaden Detektei Hamburg


Für den Nachweis einer vorgetäuschten Krankheit dient vor allem die Dokumentation von zwei Umständen: Genesungswidriges Verhalten des verdächtigen Mitarbeiters und/oder die Ausübung einer anderen Erwerbstätigkeit (unerlaubte NebentätigkeitSchwarzarbeit) während der Krankschreibung.


Discjockey trotz Arbeitsunfähigkeit: Clubbesuche unserer Detektive


Junus F. (Name geändert) arbeitete für einen Industriebetrieb aus Hamburg, hatte aber fast zwei Wochen vor dem Auftragsgespräch zwischen seiner Arbeitgeberin und der Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg eine erste Krankschreibung eingereicht und war seitdem nicht mehr bei der Arbeit erschienen. Wie seine Vorgesetzte Frau C. wusste, ging Junus F. einer genehmigten Nebentätigkeit als DJ (Disc-Jockey) nach. Aus Interesse verfolgte sie die musikalischen Aktivitäten von Junus F. gelegentlich im Internet. Als sie auf Partybildern, die laut Website des betreffenden Clubs während der angeblichen Krankheitszeit ihres Arbeitnehmers aufgenommen worden waren, Junus F. am DJ-Pult entdeckte, wurde sie hellhörig und bat um einen Termin mit den Aaden Detektiven Hamburg.


Gezielte Observation unserer Detektive anhand konkreter Verdachtsmomente


Unsere Hamburger Wirtschaftsdetektive besprachen den Fall mit Frau C. sowie dem Personalleiter der Firma. Die Ermittler erklärten, dass man in Fällen von Krankheitsvortäuschung normalerweise ab früh morgens Observationen der Zielperson in Hinsicht auf genesungswidriges Verhalten und die Ausübung einer Nebentätigkeit durchführt. Da bei Junus F. allerdings sehr konkrete Verdachtsmomente vorlagen, war ein anderer Weg aller Wahrscheinlichkeit nach effizienter: die gezielte Observation bei möglichen DJ-Auftritten des abgängigen Arbeitnehmers. Mit Unterzeichnung des Ermittlungsvertrages einigte man sich, dass unsere Privatdetektive aus Hamburg zunächst eine Internetrecherche zu Junus F. und seinem Pseudonym als DJ durchführen sollten, um konkrete "Events" benennen zu können, bei denen er anwesend sein könnte.


Internetrecherche gibt Observationstermine vor


Im Zuge der Online-Recherche konnten unsere Hamburger Detektive schnell diverse Profile der Zielperson in den Social Media identifizieren. Dort fanden sich zahllose Bilder von Junus F., der in verschiedenen Clubs "auflegte", allerdings keines, das während der Krankheitszeit gepostet worden war. Doch die Aaden Privatdetektive Hamburg sollten dafür eine andere sehr nützliche Information finden: den nächsten Termin samt "Location" für einen Auftritt von Junus F. Dieser Termin lag auf einem Donnerstag – bis einschließlich Freitag war die Zielperson krankgeschrieben.


Zwei Detektiv-Teams für zwei Einsatzorte


Folglich setzten die Detektive der Aaden Detektei Hamburg den ersten Einsatz auf den Donnerstag an. Für diese Observation waren insgesamt vier Observanten eingeplant: Zwei Ermittler sollten ab dem frühen Abend Position beziehen, um Junus F. an seiner Wohnadresse aufzunehmen und sein Eintreffen im Club zu dokumentieren, zwei weitere Detektive würden vor Ort übernehmen und die eigentliche Tätigkeit als DJ beobachten. Hierzu mussten im Sinne einer glaubhaften Legendierung Einsatzkräfte gewählt werden, die in diesem Milieu nicht auffallen würden, d.h. zwei vergleichsweise junge Detektive. Hierfür standen der Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg ein männlicher Privatermittler und eine weibliche Detektivin zur Verfügung.


Vorgeblich kranke Zielperson verbringt die Nacht im Club statt im Bett


Bedauerlicherweise erfolgte bis 22:30 keine Sichtung der Zielperson an der Wohnadresse. Die beiden Observanten der Aaden Detektei Hamburg stellten vor Ort ein und zeitgleich machte sich das Detektiv-Team für den Club auf den Weg zum zweiten Einsatzort. Nach längerem Anstehen in der Warteschlange betraten die Ermittler gegen 23:15 die Räumlichkeiten. Zu diesem Zeitpunkt waren in unterschiedlichen Räumen verschiedene DJs im Einsatz, die Zielperson konnte jedoch nicht identifiziert werden. 

 

Erst gegen 00:30 betrat Junus F. das Pult und begann seine Tätigkeit, die er bis in die Morgenstunden fortsetzte und somit reichlich Beweismaterial für die Bestätigung des Tatverdachts lieferte. Da die Sachlage nach mehrstündiger Arbeitsverrichtung der Zielperson klar war, verließen unsere eingesetzten Detektive aus Hamburg den Einsatzort vor Ende der Veranstaltung.


DJ im Club, Aaden Detektei Hamburg
Trotz Arbeitsunfähigkeit beim Auftraggeber der Aaden Detektive Hamburg war die Zielperson bis tief in die Nacht als Disc-Jockey tätig.

Erneute Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung


Die Vorgesetzte der Zielperson, Frau C., zeigte sich einigermaßen erzürnt über das Verhalten von Junus F., als die Privatdetektive der Aaden Detektei Hamburg sie am folgenden Tag über die Ermittlungsergebnisse informierten. Noch erzürnter wirkte sie wenige Stunden später am Telefon, denn Junus F. hatte eine weitere Krankschreibung eingereicht, die seine Abwesenheit vom Betrieb für eine Woche verlängern würde. Da im Zuge der Online-Recherche für diesen Zeitraum ein weiterer DJ-Termin der Zielperson bekannt geworden war, sollten unsere Hamburger Wirtschaftsdetektive auf Anraten des Rechtsbeistandes der geschädigten Firma einen erneuten Einsatz unternehmen.


Überraschung beim zweiten Detektiv-Einsatz


Die Einteilung der Detektiv-Teams wurde genauso vorgenommen wie beim vorherigen Einsatz. Einziger Unterschied: Die Observanten an der Wohnadresse sollten bereits zwei Stunden früher ansetzen als beim letzten Mal. Doch auch das half nichts: Am Wohnobjekt erfolgte keine Sichtung. Als Junus F. bis 01:30 auch im Club nicht zu sehen war, stellte unsere weibliche Detektivin aus Hamburg eine legendierte Befragung bei einem Mitarbeiter der Lokalität an. Die Zielperson habe leider kurzfristig wegen einer Familienangelegenheit absagen müssen und werde daher heute Nacht nicht auftreten können.

 

Die Detektive der Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg beenden den Einsatz und erstatten am folgenden Tag Bericht. Da bis Samstagnachmittag keine erneute Krankschreibung von Junus F. eingetroffen war, wurde der Auftrag beendet. Laut Rechtsbeistand des geschädigten Unternehmens würden die im ersten Einsatz gesammelten Beweise sowie die Erkenntnisse aus der Internetrecherche ausreichen.